Die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung führen Nur wer in die von der Kammer geführten Listen, Verzeichnisse oder Register eingetragen ist und damit seine Qualifikation nachgewiesen hat, darf die Berufsbezeichnung „Architekt“, „Landschaftsarchitekt“, „Innenarchitekt“ oder „Stadtplaner“ führen. Missbrauch wird von der Kammer geahndet, um die Verbraucher und die Berufsangehörigen zu schützen.
Bauvorlageberechtigt sein Die Bauordnung für Berlin bindet in § 66 die Bauvorlageberechtigung unter anderem an die Berufsbezeichnung „Architekt“.
Wählen und sich wählen lassen Die Berufspolitik der Kammer und die Erfüllung ihrer sonstigen Aufgaben liegt in den Händen von Architekten und Stadtplanern, die von den Kammermitgliedern in ihre Ehrenämter gewählt werden. Jedes Kammermitglied kann durch aktive Teilnahme die Arbeit der Kammer mitgestalten.
Beratungen in Anspruch nehmen Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle und einige ehrenamtlich tätige Berufskollegen stehen für Beratung in grundsätzlichen Fragen zur Verfügung.
Fortbildungsangebote nutzen Die Kammer bietet ein jährlich neues Programm von Tagesveranstaltungen, Lehrgängen und Exkursionen an, das inhaltlich speziell auf die beruflichen Bedürfnisse der Mitglieder zugeschnitten ist und dessen Qualität ständig geprüft wird.
Selbstverwaltet Altersvorsorge treffen Kammermitglieder können bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres Teilnehmer des Versorgungswerkes der Architektenkammer Berlin werden und die Vorteile einer berufsständischen Versorgungseinrichtung nutzen.
Die Grundsätze und Regelungen der Berufsordnung achten Das berufliche Verhalten von Kammermitgliedern zeichnet sich unter anderem aus durch:
- gewissenhafte Berufsausübung
- sich keine Vorteile auf unlautere Weise verschaffen
- keine Zuwendungen annehmen oder fordern
- keine Maklertätigkeit im Bereich des Bauwesens
- angemessene Honorierung beachten
- kollegiales Verhalten zeigen
- Anspruch auf Urheberschaft und Urheberrechte nur bei eigener Leistung
- Achtung für bestehende Urheberrechte
- angemessene Fortbildung
- Werbung ausschließlich über die berufliche Tätigkeit, in Form und Inhalt sachlich
- angemessene Absicherung gegen die Haftungsrisiken aus freiberuflicher Tätigkeit
- Beteiligung an Wettbewerben, konkurrierenden Verfahren oder Auswahlverfahren nur, wenn diese fair, lauter und partnerschaftlich sind
Nur so können die Leistungen des Berufsstandes gesichert und sein Ansehen gefördert werden.
Berufsordnung vom 21. November 2009
Verwaltungsaufgaben der Kammer erleichtern helfen Rechtzeitige Mitteilung über eine Veränderung der persönlichen Daten (z. B. postalische Anschrift) oder die Berufsausübung (z. B. Wechsel ins Angestelltenverhältnis) sowie die pünktliche Zahlung des Mitgliedsbeitrages helfen mit, den notwendigen Verwaltungsaufwand gering zu halten.
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