Nachhaltiges Planen und Bauen - Rechtliche Aspekte

Energieeinsparverordnung / Energieausweis
Trinkwasserverordnung
Umweltprüfung


Energieeinsparverordnung / Energieausweis

In den letzten 30 Jahren wurden die Bestimmungen für den Wärmeschutz der Gebäude durchschnittlich alle sechs Jahre verschärft, der zulässige Wärmeverbrauch innerhalb dieses Zeitraums um den Faktor fünf verringert. Die 2002 in Kraft getretene Energieeinsparverordnung (EnEV) löste die Dritte Wärmeschutzverordnung von 1994 und die Heizungsanlagenverordnung von 1998 ab, indem die Anforderungen wiederum verschärft wurden und erstmals ein primärenergetischer Ansatz gewählt wurde, der die erneuerbaren Energien am Haus in ihrer Fähigkeit der CO2-Einsparung berücksichtigt. Seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung im Oktober 2007 wurde der Energieausweis für Bestandsgebäude bei Vermietung und Verkauf verpflichtend. Seit dem 1. Oktober 2009 ist die im April 2009 überarbeitete Energieeinsparverordnung in Kraft.

EnEV-Durchführungsverordnung Berlin – EnEV-DV Bln

Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung in Berlin

Nichtamtliche Lesefassung der EnEV 2009 (638 KB)
(Nichtamliche Fassung der Änderungsverordnung, einschließlich
der Maßgaben des Bundesrates vom 6. März 2009)

Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 (5,57 MB)
Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung vom 29. April 2009

Energieeinsparverordnung und Energieausweise (97 KB)
Dipl.-Ing. Roland Borgwardt, 13.7.2006

Kurzfassung (74 KB)

Nachhaltiges Bauen bei Bundesbauten

Seit dem 1.1.2011 gilt bei allen größeren öffentlichen Büro- und Verwaltungsneubauten des Bundes das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB), sowie der “Leitfaden Nachhaltiges Bauen" des Bundes

Auslegung und weitere Fragen zur EnEV

Energieausweis und EnEV 2006 / 2007
Stefan Horschler / Barbara Chr. Schlesinger (Bundesarchitektenkammer), 19.4.2006 / 31.10.2006

EnEV-Durchführungsverordnung Berlin (EnEV-DVO Bln) (181 KB)
Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung in Berlin vom 9.12.2005

Vornormenreihe DIN V 18599 - Energetische Bewertung von Gebäuden


Excelbasiertes Berechnungsprogramm für DIN V 18599


Trinkwasserverordnung

Erläuterungen und Hinweise des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin zur überarbeiteten Trinkwasserverordnung, die am 1. Januar 2003 in Kraft getreten ist.


Das neue Baugesetzbuch und die Strategische Umweltprüfung (EU-Richtlinie 2001/42/EG)

Die EU-Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme ("Plan-UP-Richtlinie") des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 sollte bis zum 21. Juni 2004 in nationales Recht umgesetzt werden. Für die Raumordnung und die Bauleitplanung sind die fachrechtlichen Anforderungen der EU-Richtlinie 2001/42/EG durch das am 20. Juli 2004 in Deutschland in Kraft getretene Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau geregelt worden. Für die umweltbedeutsamen Planungsverfahren wie der Bundesverkehrswegeplanung, der Abfallwirtschaft, der Luftreinhaltung und des Lärmschutzes sowie für bestimmte wasserwirtschaftliche Pläne liegt bisher nur der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG - SUPG vor, der noch durch den Bundestag und den Bundesrat beschlossen werden muss.

Durch das EAG Bau soll eine nachhaltigere städtebauliche Entwicklung möglich und der Schutz der Umwelt verbessert werden. Alle Bauleitpläne unterliegen nun einer Umweltprüfung. Dazu werden schon zu Beginn in einem "Scoping" der Umfang und der Detaillierungsgrad der Umweltprüfung festgelegt. In einem Umweltbericht werden die erheblichen Umweltauswirkungen des Plans ermittelt, beschrieben und bewertet. Es sind auch Planungsalternativen entsprechend zu berücksichtigen. Das abschließende "Monitoring" dient der Überwachung der umwelterheblichen Auswirkungen des Planes.

Mit der Verabschiedung des EAG Bau trat auch eine Novelle des Baugesetzbuches - BauGB in Kraft, in der nun Änderungen und Ergänzungen umgesetzt sind, die sich seit der letzten Fassung des Gesetzes 1997/1998 als notwendig erwiesen haben. So kann beispielsweise nun auch Baurecht auf Zeit gewährt werden und Nutzungen können zeitlich befristet werden. Weitere Informationen und eine Gegenüberstellung der Regelungen des BauGB von 1997/1998 und von 2004 ist zu finden unter www.bau-rat.de.

Seit 1990 gibt es in Deutschland die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVP für Industrie- und Infrastrukturvorhaben. Mit dem noch zu verabschiedenden Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG - SUPG muss bei allen umweltbedeutsamen Plänen und Programmen eine Strategische Umweltprüfung durchgeführt werden. Gleichzeitig sollen die bisherigen Regelungen im UVG-Gesetz und im Wasserhaushaltgesetz an die Bestimmungen der Strategischen Umweltprüfung angepasst werden. Für die Raumordnungspläne und die Bauleitpläne gelten die bereits erlassenen Regelungen der neuen EAG Bau. Die Pflicht zur Strategischen Umweltprüfung soll auch für diejenigen Pläne und Programme bestehen, die eine Verträglichkeitsprüfung nach § 35 Satz 1 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (geschützte Gebiete im Sinne der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) erfordern. Der SUP-Gesetzentwurf ist zu finden unter www.bmu.de.