Mediation - ein Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktlösung


Die Architektenkammer Berlin berät

Im Planungs- und Baubereich besteht zunehmend Bedarf, Konflikte so zu regeln, dass die Lösung auf die individuelle Situation der Beteiligten zugeschnitten ist und die geschäftlichen und betrieblichen Beziehungen aufrecht erhalten werden können. Deshalb wurden Alternativen zur gerichtlichen Auseinandersetzung entwickelt. Eines dieser Verfahren ist Mediation (Vermittlung): Ein möglicher Weg, der die rechtlichen, kulturellen und psycho-sozialen Aspekte der Konfliktregelung miteinander verbindet.

Die Aufgabe der Mediation ist es, bei Konflikten zwischen Personen und Unternehmen, Nachbarn, Behörden, Betroffenen oder bei Konflikten innerhalb von Betrieben die Dialog-, Kooperations- und Gestaltungsfähigkeit der Beteiligten zu fördern. Ziel ist eine einvernehmliche, bindende Regelung.

Die Inhalte der Mediation werden von den Konfliktbeteiligten festgelegt, z. B. rechtliche, finanzielle oder organisatorische Probleme, persönliche Konflikte zwischen Beteiligten und vieles mehr.

Das Mediationsverfahren kann beginnen, wenn die Rolle des Mediators geklärt ist und alle Beteiligten übereinstimmend Mediation ausdrücklich gewählt haben.

 

Die Vorteile des Verfahrens

  • es ist strukturiert, freiwillig und außergerichtlich
  • es ist zukunftsorientiert, kooperativ, schnell und kostengünstig
  • es erreicht die Regelung des Konfliktes durch Konsens und Kooperation
  • es ist sofort einsetzbar, effizient, unbürokratisch und vertraulich
  • es ermöglicht mit Hilfe des Mediators eine eigenverantwortliche Problemlösung
  • es stärkt die Baukultur durch eine kooperative Streitkultur

 

Die Grundsätze des Verfahrens

  • Eigenverantwortlichkeit
    Die Konfliktparteien nehmen mit Unterstützung des Mediators ihre Interessen und Bedürfnisse selbst wahr und vertreten sie angemessen.
  • Allparteilichkeit
    Der Mediator unterstützt die Beteiligten allparteilich darin, eine befriedigende, interessengerechte und auch im Ergebnis faire Vereinbarung zu erzielen.
  • Freiwilligkeit
    Die Mediation ist freiwillig. Das Verfahren kann von allen Beteiligten, auch von dem Mediator, jederzeit beendet werden.
  • Vertraulichkeit
    Das Mediationsverfahren ist vertraulich. Alle Beteiligten verpflichten sich, Informationen und Erkenntnisse aus der Mediation nicht ohne ausdrückliche Zustimmung aller Beteiligten weiterzugeben.
  • Informiertheit
    Jede Konfliktpartei erhält Gelegenheit, alle entscheidungsrelevanten Informationen in ihrer Tragweite zu erkennen und zu gewichten. Dies setzt voraus, dass alle bereit sind, sämtliche sachlichen Daten und relevanten Fakten offenzulegen.

 

Ablauf eines Mediationsverfahrens

Zu Beginn klärt der Mediator über Vor- und Nachteile der Mediation und der Alternativen sowie über Chancen und Risiken auf. Er erläutert Ablauf, Kosten und Voraussetzungen der Mediation.

Der Mediator und die Beteiligten schließen einen schriftlichen Vertrag über die Grundlagen des Mediationsverfahrens. Der Vertrag enthält u. a. eine Klausel über die Verschwiegenheitspflicht des Mediators gegenüber Dritten.

Bezugspunkte können beispielsweise sein:

  • Persönliche, institutionelle, berufliche oder wirtschaftliche Zukunftsinteressen
  • Vorstellungen über die weitere Zusammenarbeit
  • vorausgegangene Vereinbarungen/Verträge
  • gesetzliche Bestimmungen bzw. die ihnen zugrunde liegenden Prinzipien.


Das Ergebnis der Mediation wird in der Regel schriftlich festgehalten. Es kann auch ein konkreter Maßnahmenplan u. ä. erstellt werden.

 

Die am Verfahren Beteiligten

  • Der Mediator ist dafür verantwortlich, dass das Mediationsverfahren strukturiert, die Prinzipien beachtet sowie geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden. Er ist kein Schiedsrichter und macht keine inhaltlichen Vorschläge, sondern er unterstützt die Beteiligten in einem kommunikativen Verfahren bei der eigenverantwortlichen Lösungsfindung. Dies setzt eine fundierte fachliche Ausbildung voraus, die durch umfassende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der interessengerechten Verhandlungsführung und der Möglichkeiten und Grenzen der Mediation ergänzt wird.
  • Die Konfliktpartner benötigen Gesprächs- und Einigungsbereitschaft. Sie sollten vom Konflikt bzw. dessen Lösungsergebnis selbst betroffen sein und möglichst weitgehende Entscheidungs- und Umsetzungsbefugnis hinsichtlich der regelungsbedürftigen Punkte besitzen.
  • Je nach Art des Konfliktes kann für eine sachgerechte Lösung zusätzliches Fachwissen von externen Experten und Beratungsanwälten erforderlich sein. Im Mediationsverfahren besteht Gelegenheit, diesen Rat einzuholen. Über die geeignete Form verständigen sich die Konfliktbeteiligten zusammen mit dem Mediator vorab. Die anwaltliche Beratung soll auf die Logik des Mediationsverfahrens ausgerichtet sein.

Die Architektenkammer Berlin bietet allen Interessierten eine kostenfreie Beratung zum Mediationsverfahren durch die Mediatorinnen im Planungs-, Bau- und Umweltbereich Dipl.-Ing. Beate Voskamp, Freie Landschaftsarchitektin, und Dipl.-Ing. Hella Rolfes, freischaffende Architektin an.

Beratungszeiten:

Dipl.-Ing. Beate Voskamp
Dienstag von 11 bis 14 Uhr unter (030) 64 09 28 09
Freitag von 9 bis 11 Uhr unter (030) 71 20 25 66

Dipl.-Ing. Hella Rolfes
Montag von 15 bis 18 Uhr unter (030) 27 90 99 58
Donnerstag von 10 bis 12 Uhr unter (030) 27 90 99 58

Das ehrenamtliche und kostenfreie Beratungsangebot umfasst:

  • Telefonische und persönliche Beratung über alternative Konfliktlösungswege, insbesondere Mediation und Schlichtung
  • Bereitstellung einer Liste geeigneter Mediatoren.

Sollten Sie noch Fragen haben oder an weiteren Informationen interessiert sein, zögern Sie bitte nicht, auch die Architektenkammer Berlin anzusprechen, dort Doreen Metzdorf [montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr unter (030) 29 33 07–15].

Stand: Oktober 2011