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Gebührenordnung HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)

Geltungsbereich der HOAI

Das Preisrecht der HOAI gilt nicht nur für die Berufsgruppen der Architekten und Ingenieure, sondern für alle Personen, die Leistungen erbringen, die in den Leistungsbildern oder anderen Bestimmungen der HOAI erfasst sind (leistungsbezogene Anwendung der HOAI).


Den Volltext der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der aktuellen Fassung vom 18. August 2009 finden Sie hier.


Rechtsgrundlage / Ermächtigungsgrundlage der HOAI: Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG), § 2

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Letzte Änderung: 16.06.2010

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