Architektenstempel

Die Mitgliedschaft in der Architektenkammer ist nach dem Hochschuldiplom der zweite wichtige Schritt zur Berufsausübung als Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner.

Mit der Eintragung in die von der Kammer geführten Listen kann das Kammermitglied einen Architektenstempel führen und bei allen beruflichen Aktivitäten nutzen.

In zunehmendem Maße achten Auftraggeber und Bauaufsichtsämter auf diesen Nachweis der Qualifikation.

Der Stempel enthält Angaben zur Berufsbezeichnung (Freischaffender Architekt, Landschaftsarchitekt, Innenarchitekt oder Stadtplaner), den akademischen Grad, den Namen sowie die Nummer der Architekten- oder Stadtplanerliste mit dem Vermerk "Mitglied der Architektenkammer Berlin".

Bestellung
Muster Architektenstempel