Eintragungsverfahren / Antrag anfordern
Die für die Eintragung relevanten, gesetzlichen Vorschriften ergeben sich aus dem Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG).
Die Kammer stellt für einen Antrag auf Eintragung oder Registrierung Formulare zur Verfügung.
Fragen hierzu beantworten gerne:
Sonnja Wagner, Telefon: (030) 29 33 07 29
Referentin für Eintragungswesen und Mitgliederverwaltung
Besuchszeiten: Dienstag und Donnerstag 10 - 12 Uhr
Frank Mathiak, Tel. (030) 29 33 07 30
Mitarbeiter Referat Eintragungswesen
Nachdem die Unterlagen vollständig vorliegen, wird der Antrag dem Eintragungsausschuss vorgelegt. Dieses unabhängige, an Weisungen nicht gebundene Gremium entscheidet mit Stimmenmehrheit darüber, ob der Antrag angenommen oder abgelehnt wird, gegebenenfalls werden weitere Unterlagen angefordert. Das Verfahren vor dem Eintragungsausschuss ist gebührenpflichtig (Gebührenordnung).
Über die erfolgte Eintragung wird eine Urkunde ausgestellt. Die Eintragung berechtigt zum Führen der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung „Architekt“, „Landschaftsarchitekt“, „Innenarchitekt“ oder „Stadtplaner“.
Antrag für die Fachrichtungen Architekt, Landschaftsarchitekt, Innenarchitekt
zum Dokument ![]()
Beispiel Bescheinigung über praktische Tätigkeit ![]()
Antrag für die Fachrichtung Stadtplaner
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Aus der Eintragung resultiert auch die Mitgliedschaft in der Architektenkammer (Rechte und Pflichten).
| Der Jahresbeitrag beträgt zur Zeit: | |
| - für freischaffend oder baugewerblich Eingetragene | 330,-- EUR |
| - für angestellt oder beamtet Eingetragene | 220,-- EUR |
Unter bestimmten Voraussetzungen ergibt sich ebenfalls die Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Architektenkammer Berlin.
Antrag auf Registrierung einer Berufsgesellschaft
Antrag auf Eintragung einer Berufsgesellschaft als Partnerschaftsgesellschaft
Antrag auf Eintragung Auswärtiger als Dienstleister

Seit Januar 2009 veröffentlichen wir den Regionalteil Berlin bereits vor Erscheinen der gedruckten Version im Internet.