Planen und Bauen im Bestand - Honorar
Die Honorierung des Architekten ist in einer bundesweit geltenden Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt. Diese Abrechnungsverordnung regelt vorrangig, wie die Leistungen des Architekten vergütet werden müssen.
Da die Aufwendungen für Architektenleistungen bei Instandsetzung, Modernisierung, Umbau und Ausbau höher sind als beim Neubau, sind dafür Zuschläge aufgeführt, die im Bereich einer Spannbreite schriftlich vereinbart werden sollten.
Alle anderen Leistungen, für die keine Honorare vorgeschrieben werden, sind sogenannte „Besondere Leistungen“. Deren Honorierung kann mit dem Architekten frei vereinbart werden.
Typische und häufig erforderliche Besondere Leistungen beim Planen und Bauen im Bestand sind zum Beispiel:
- Aufmaß und Bestandspläne
- Wohnflächenberechnungen
- Aufteilungspläne für Abgeschlossenheit
- Teilungsberechnungen
- Gutachterliche Stellungnahmen zu Schadensursachen
- Antrag auf Vorbescheid
- Mieterbetreuung
- Energieberatung
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Hinweise zu Honoraren für Besondere Leistungen bei Umbau, Modernisierung und Instandsetzung im Wohnungsbau
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