Barrierefreies Planen und Bauen - Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Normen in Berlin

Wichtige Paragraphen im Überblick

Stand: September 2011

Bundesgesetze
Ländergesetze - Berlin
Länderverordnungen - Berlin
Verwaltungsvorschriften - Berlin
Bauaufsichtlich eingeführte Normen - Berlin
DIN - Technische Regelwerke
Veröffentlichungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung


Bundesgesetze

GG

Grundgesetz
Art 3, Abs. 3, ... Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

BGG

Behindertengleichstellungsgesetz
vom 01.05.2002, lt. BGBl Teil I Nr. 28 vom 30. April 2002
zuletzt geändert durch Artikel 262 der Verordnung vom 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407)
zu erwähnen sind folgende Paragraphen:
§ 4 Barrierefreiheit
§ 8 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
§ 13 Verbandsklagerecht

UN-BRK

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Am 13. Dezember 2006 bei der UNO-Generalversammlung in New York verabschiedete und am 3. Mai 2008 in Kraft getreten.In Deutschland am 26. März 2009 in Kraft getreten. Art. 2 Begriffsbestimmungen „angemessene Vorkehrungen“ „universelles Design“ Art. 3 Allgemeine Grundsätze f) die Zugänglichkeit Art. 9 Zugänglichkeit

BauGB

Baugesetzbuch
In der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), zuletzt geändert am 31. Juli 2010 (BGBI. I S. 2585, 2617) § 1 Abs. 6, § 180 Sozialplan, Auswirkungen von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen

ArbStättV

 

Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenregeln (ASR)

Die ArbStättV vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19.7.2010 (BGBl. I S. 960).

§ 3a (2) Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten für Menschen mit Behinderung

ASR sind noch nicht komplett neu erarbeitet.

Zum aktuellen Stand

GastG

Gaststättengesetz
vom 20. November 1998 (BGBl. I S. 3418), zuletzt geändert durch Artikel 149 der Verordnung vom 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407)

HeimMindBauV

Heimmindestbauverordnung
in der Fassung vom 03.05.1983 (BGBl. I S. 550), geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 25.11.2003 (BGBl. I S. 2346)
Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige

SGB

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (IX) – Schwerbehindertengesetz
vom 19.06.2001 (BGBl. I S. 1046) zuletzt geändert durch Artikel 28 Abs. 1 des Gesetzes vom 07.09.2007 (BGBl. I S. 2246)
Das Sozialgesetzbuch beinhaltet Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen, dazu gehören u. a. Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, Koordinierung der Leistungen, Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger, Ausführung von Leistungen, Rehabilitationsdienste und -einrichtungen, Servicestellen, stufenweise Wiedereingliederung und Förderung von Selbsthilfe.


Ländergesetze - Berlin

BauO Bln

Bauordnung Berlin
vom 29. September 2005 (GVBI. S. 495), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 8. Juli 2010 (GVBI. S. 396, in Kraft getreten am 23. Juli 2010).
§ 2 Begriffe (12)
§ 3 Allgemeine Anforderungen (3)
§ 33 Erster und zweiter Rettungsweg (3)
§ 39 Aufzüge (4, 5)
§ 49 Wohnungen (2)
§ 50 Stellplätze, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder (1,2)
§ 51 Barrierefreies Bauen
§ 52 Sonderbauten
§ 64 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (Außer bei Sonderbauten...)
§ 83 Ordnungswidrigkeiten (5)

LGBG

Landesgleichberechtigungsgesetz
Gesetz vom 17.05.1999 zu Artikel 11 der Verfassung von Berlin, mit letzter Änderung vom 3. Juli 2009.
Zu beachten sind unter anderem unter Artikel I, Abschnitt I
§ 1 Gleichberechtigungsgebot
§ 2 Diskriminierungsverbot
§ 9 Sicherung der Mobilität und unter Artikel I, Abschnitt II
§ 15 Außerordentliches Klagerecht unter anderem zu § 51 der BauO Bln sowie § 3 und § 4 der GaststättenVO

WTG

 

Wohnteilhabegesetz
Gesetz ab 1. Juli 2010 in Kraft getreten. Ersetzt das Heimgesetz. § 6 Absatz 1 Nummer 3 und 4, Absatz 2 bis 4 sowie § 17 Absatz 13 und § 18 Satz 4, soweit er auf § 17 Absatz 13 verweist, treten am 1. Juli 2011 in Kraft.


Länderverordnungen - Berlin

BetrVO

Betriebs-Verordnung
(Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen)
Vom 10. Oktober 2007 (GVBl. S. 516)
u. a. mit folgenden Inhalten:
Teil I Öffentlich zugängliche bauliche Anlagen, die von Behinderten im  Rollstuhl genutzt werden
§ 1 Öffentlich zugängliche bauliche Anlagen, die von Behinderten im Rollstuhl genutzt werden
Teil IV Gebäudebezogene Betriebsvorschriften
Abschnitt 1: Verkaufsstätten
§ 10 Brandschutzverordnung
Abschnitt 2: Beherbergungsstätten
§ 15 Freihalten der Rettungswege, Brandschutzordnung, verantwortliche Personen
§ 16 Barrierefreie Räume
Abschnitt 3: Garagen
§ 21 Besondere Stellplätze für Kraftfahrzeuge
Abschnitt 4: Versammlungsstätten
§ 26 Besucherplätze nach dem Bestuhlungs- und Rettungswegeplan
§ 36 Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne

GastV

Gaststättenverordnung
(Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes)
i. d. Fassung vom 10.09.1971, (GVBl. S. 1778), zuletzt geändert durch Artikel VIII des Gesetzes vom 24. Dezember 2005 (GVBl. S. 754) und der Änderung durch das Rundschreiben SenWiArbFrau II E Nr. 4 /2006 vom 12.09.2006, betreffend Barrierefreiheit bei Gaststättenbetrieben

 

Außer Kraft:
- SoBeVO Verordnung über den Betrieb von Sonderbauten vom 18.4.2005
- EvakVO  Evakuierungsverordnung vom 15.6.2000


Verwaltungsvorschriften - Berlin

AV, LTB

Ausführungsvorschriften, Liste der technischen Baubestimmung
Stand: 4. März 2010, Amtsblatt S. 475

AV, Geh- und Radwege

Ausführungsvorschriften,  Geh- und Radwege
zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege, vom 13. März 2008

AV, Stellplätze

 

Ausführungsvorschriften zu Stellplätzen
§50 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) über Stellplätze für Kraftfahrzeuge für schwer Gehbehinderte und Behinderte im Rollstuhl und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, vom 11. Dezember 2007


Bauaufsichtlich eingeführte Normen durch AV LTB vom 4. März 2010 - Berlin

DIN 18024 - 1

Barrierefreies Bauen
Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze, Planungsgrundlagen, 1998-01
Von der bauaufsichtlichen Einführung sind folgende Abschnitte bzw. Sätze ausgenommen:
Abschnitt 13 Öffentlich zugängige Grünanlage und Spielplatz
Abschnitt 15 Haltestelle öffentlicher Verkehrsmittel und Bahnsteig
Abschnitt 16 PKW-Stellplatz
Abschnitt 19 Ausstattung, Orientierung, Beschilderung und Beleuchtung betreffend öffentlicher Verkehrs- und Grünanlagen sowie Zugänge zu öffentlichen Verkehrsmitteln und Grünanlagen.
Siehe auch AV, LTB, Anlage 7.2/1
Die bauaufsichtliche Einführung bezieht sich nur auf die baulichen Anlagen oder die Teile baulicher Anlagen, für die nach § 51 BauO Bln barrierefreie Nutzbarkeit gefordert wird. Normen, auf die verwiesen wird, gelten als nicht eingeführt. Technische Regeln, auf die in dieser Norm verwiesen wird, sind von der bauaufsichtlichen Einführung nicht erfasst.

DIN 18024 - 2

Barrierefreies Bauen
Teil 2: Öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten, Planungsgrundlagen, 1996-11
Von der bauaufsichtlichen Einführung sind folgende Abschnitte bzw. Sätze ausgenommen:
Abschnitt 6 Türen, Satz 4: Hauseingangstüren, Brandschutztüren und Garagentore müssen kraftbetätigt zu öffnen und zu schließen sein.
Abschnitt 8 Treppe
Abschnitt 11 Sanitärräume, Satz 1: In jedem Sanitärraum oder jeder Sanitäranlage ist mindestens eine für den Rollstuhlbenutzer geeignete Toilettenkabine einzuplanen.
Abschnitt 13 Versammlungs-, Sport- und Gaststätten
Abschnitt 14 Beherbergungsbetriebe
Abschnitt 16 PKW-Stellplätze
siehe auch AV, LTB, Anlage 7.2/2
Die bauaufsichtliche Einführung bezieht sich nur auf die baulichen Anlagen oder die Teile baulicher Anlagen, für die nach § 51 BauO Bln barrierefreie Nutzbarkeit gefordert wird. Technische Regeln, auf die in dieser Norm verwiesen wird, sind von der bauaufsichtlichen Einführung nicht erfasst.

DIN 18025 - 1

Barrierefreie Wohnungen
Teil 1: Wohnungen für Rollstuhlbenutzer, Planungsgrundlagen 1992-12
Technische Regeln, auf die in dieser Norm verwiesen wird, sind von der bauaufsichtlichen Einführung nicht erfasst.

DIN 18025 - 2

Barrierefreie Wohnungen
Teil 2: Planungsgrundlagen, 1992-12
Die bauaufsichtliche Einführung dieser beiden Normen bezieht sich nur auf Wohnungen, die als Wohnungen für Rollstuhlbenutzer errichtet werden und die Zugänge zu diesen Wohnungen. Technische Regeln, auf die in dieser Norm verwiesen wird, sind von der bauaufsichtlichen Einführung ausgenommen, siehe auch AV, LTB, Anlage 7.3/1 und 7.3/2
Technische Regeln, auf die in dieser Norm verwiesen wird, sind von der bauaufsichtlichen Einführung nicht erfasst.

DIN 18065

Gebäudetreppen
Definitionen, Messregeln, Hauptmaße
Bauaufsichtliche Ausnahmen und Zusatzforderungen zu Treppenliften siehe AV, LTB, Anlage 7.1/1


DIN - Technische Regelwerke

DIN 18040 - 1

Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen
Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude / 2010 –10
Die 18024-2 Barrierefreies Bauen / Teil 2: Öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten, Planungsgrundlagen, 1996-11 wurde vom DIN zurückgezogen.

DIN 18040 - 2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen
Teil 2: Wohnungen / 2011-09
Die DIN 18025 Barrierefreie Wohnungen / Teil 1 Wohnungen für Rollstuhlbenutzer, Planungsgrundlagen,1992-12 und  die DIN 18025- Barrierefreie Wohnungen / Teil 2 Planungsgrundlagen,1992-12 wurde vom DIN zurückgezogen.

Veröffentlichungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Handbuch
Barrierefreies Planen und Bauen in Berlin

Für öffentlich zugängliche Gebäude ist als weitere Planungsgrundlage das Handbuch „Barrierefreies Planen und Bauen in Berlin“ von 2007 der für Bauen zuständigen Senatsverwaltung heranzuziehen.

Rundschreiben SenStadt VI A Nr. 03 / 2010
Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins - Anweisung Bau (ABau) Barrierefreies Bauen

Design for all - öffentlicher Freiraum in Berlin

Für die Gestaltung öffentlicher Freiräume ohne Nutzungsbarrieren das Handbuch "Design for all - öffentlicher Freiraum in Berlin", Oktober 2010, herausgegeben.


Zusammengestellt von Dipl.-Ing. Ursula Reinold für den Ausschuss "Barrierefreie Stadt- und Gebäudeplanung", aktualisiert von Dipl.-Ing. Hilke Groenewold, August 2011

Wenn Aktualisierungen länger als einen Monat zurück liegt, bitten wir Sie,  auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung von Berlin nachzuschauen.