Baurecht
Rechtsnormen können nach ihrer Qualität, ihrem Regelungsbereich sowie ihrer Herkunft und Geltungsbereich unterschieden werden. Die Normenübersicht kann hilfreich sein, um festzustellen welcher Institution und gegebenenfalls welchem Rang eine Vorschrift zuzuordnen ist.
| Europäische Union | Konventionen; Richtlinien |
| Bund | Grundgesetz; Gesetze (z. B. Baugesetzbuch); Verordnungen (z. B. Baunutzungsverordnung) |
| Land Berlin | Landesverfassung; Gesetze (z. B. Bauordnung, Ausführungsgesetz zum BauGB); Verordnungen (z. B. BauvorlVO, Bebauungspläne in besonderen Fällen) |
| Bezirke | Verordnungen (Bebauungspläne) |
| Institutionen außerhalb der öffentlichen Verwaltung |
Technische Regeln (z. B. DIN-Normen) |
Die Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Land Berlin und den Bezirken ist geregelt im Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (AZG). Bei Detailfragen hilft (meistens) auch der Verwaltungsführer für den Bereich Bauen und Wohnen des Landes Berlin.
Eine grobe Übersicht über die Zuständigkeiten bietet die folgende Tabelle:
| Land Berlin | Flächennutzungsplan; Bebauungsplanverfahren in besonderen Fällen (z. B. gesamtstädtische Bedeutung) |
| Bezirke | Bebauungsplanverfahren, auch vorhabenbezogene Bebauungspläne und weitere Verordnungen (z.B. Erhaltungsverordnung nach § 172 BauGB); Bau- und Wohnungsaufsicht (Bauvorbescheide, Bauanträge, Baulasten); Denkmalschutz (Untere Denkmalschutzbehörde); Naturschutz (Fällgenehmigungen); Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes (Änderung der Zuständigkeit beabsichtigt); Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch |

Seit Januar 2009 veröffentlichen wir den Regionalteil Berlin bereits vor Erscheinen der gedruckten Version im Internet.