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Baurecht

Rechtsnormen können nach ihrer Qualität, ihrem Regelungsbereich sowie ihrer Herkunft und Geltungsbereich unterschieden werden. Die Normenübersicht kann hilfreich sein, um festzustellen welcher Institution und gegebenenfalls welchem Rang eine Vorschrift zuzuordnen ist.

Europäische Union Konventionen;
Richtlinien
Bund Grundgesetz;
Gesetze (z. B. Baugesetzbuch);
Verordnungen (z. B. Baunutzungsverordnung)
Land Berlin Landesverfassung;
Gesetze (z. B. Bauordnung, Ausführungsgesetz zum BauGB);
Verordnungen (z. B. BauvorlVO, Bebauungspläne in besonderen Fällen)
Bezirke Verordnungen (Bebauungspläne)
Institutionen außerhalb
der öffentlichen Verwaltung
Technische Regeln (z. B. DIN-Normen)

Die Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Land Berlin und den Bezirken ist geregelt im Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (AZG). Bei Detailfragen hilft (meistens) auch der Verwaltungsführer für den Bereich Bauen und Wohnen des Landes Berlin.

Eine grobe Übersicht über die Zuständigkeiten bietet die folgende Tabelle:

Land Berlin Flächennutzungsplan;
Bebauungsplanverfahren in besonderen Fällen
(z. B. gesamtstädtische Bedeutung)
Bezirke Bebauungsplanverfahren, auch vorhabenbezogene Bebauungspläne und weitere Verordnungen
(z.B. Erhaltungsverordnung nach § 172 BauGB);
Bau- und Wohnungsaufsicht (Bauvorbescheide, Bauanträge, Baulasten);
Denkmalschutz (Untere Denkmalschutzbehörde);
Naturschutz (Fällgenehmigungen);
Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes (Änderung der Zuständigkeit beabsichtigt);
Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch

 



Letzte Änderung: 01.03.2006

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