Das Versorgungswerk der Architektenkammer Berlin - Informationen für Hochschulabsolventen

Voraussetzungen für die Teilnahme am Versorgungswerk der Architektenkammer Berlin

 

Alle Kammermitglieder, die zum Zeitpunkt der Eintragung in die Liste der Architektenkammer Berlin bzw. der Brandenburgischen Architektenkammer das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nicht berufsunfähig sind, sind grundsätzlich Pflichtteilnehmer des Versorgungswerkes.

Die Verpflichtung zur Teilnahme besteht aufgrund der Satzung des Versorgungswerkes der Architektenkammer Berlin bzw. der Anschluss-Satzung der Brandenburgischen Architektenkammer an das Versorgungswerk der Architektenkammer Berlin. Die Pflichtteilnahme im Versorgungswerk beginnt mit dem Tag der Eintragung in die Liste der jeweiligen Architektenkammer.

Als Hochschulabsolvent einer Fachrichtung nach § 1 Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) bzw. § 1 Brandenburgisches Architektengesetz werden Sie ebenfalls Pflichtteilnehmer des Versorgungswerkes.

Voraussetzung ist, dass Sie

  • Ihren Wohnsitz, Dienst- oder Beschäftigungsort im Land Berlin oder Brandenburg haben,
  • die Berufsaufgaben des § 1 ABKG bzw. § 1 Brandenburgisches Architektengesetz wahrnehmen wollen,
  • eine Berufsausbildung für die in § 1 ABKG bzw. § 1 Brandenburgisches Architektengesetz genannten Aufgaben Ihrer Fachrichtung an einer deutschen Universität, Hochschule oder Fachhochschule oder an einer dieser gleichgestellten Lehranstalt mit Erfolg abgeschlossen haben,
  • zur Eintragung in die Architektenliste eine praktische Tätigkeit im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 4 ABKG bzw. des Brandenburgischen Architektengesetzes ausüben,
  • nicht berufsunfähig sind,
  • und das 45. Lebensjahr nicht vollendet haben.

Auch als Hochschulabsolvent haben Sie die Möglichkeit, sich von der gesetzlichen Rentenversicherung zu Gunsten des Versorgungswerkes befreien zu lassen. Bei gleicher Beitragsleistung bietet das Versorgungswerk im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung (BfA) deutlich höhere Leistungen im Fall der Gewährung von Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenruhegeld.

Informationen des Versorgungswerkes als PDF-Dokumente zum Herunterladen:

Hochschulabsolventen Pflichtteilnahme - Merkblatt zum Versorgungswerk der Architektenkammer Berlin

Sozial- und/oder Rentenversicherungspflicht für freie Mitarbeiter?

Für weitere Fragen und Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an das Versorgungswerk der Architektenkammer Berlin.

Anschrift:
Verwaltung des Versorgungswerkes der Architektenkammer Berlin (DÄV)
Potsdamer Straße 47
14163 Berlin

Telefon: (030) 816 002 - 93
  (030) 816 002 - 94
  (030) 816 002 - 95
  (030) 816 002 - 96
Telefax: (030) 816 002 - 40
E-Mail: info@architektenversorgung-berlin.de
Internet: www.architektenversorgung-berlin.de