Informationen für Berufsanfänger/Absolventen - Die häufigsten Fragen

Wann darf ich den Titel Architekt / Innenarchitekt / Landschaftsarchitekt / Stadtplaner führen?
Was tut die Kammer für mich?
Wie werde ich Mitglied der Architektenkammer Berlin?
Was muss ich tun, damit ich in die Architektenliste eingetragen werden?
Was muss ich zum Nachweis meiner praktischen Tätigkeit beachten?
Was ist das Versorgungswerk?
Werden Studienabschlüsse aus dem Europäischen Ausland in Berlin anerkannt?
Werden Studienabschlüsse, die außerhalb der EU erworben wurden, in Berlin anerkannt?
Wann muss ich eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen?
Wann kann ich Bauanträge einreichen?
Welche Informationen gibt es noch?



Wann darf ich den Titel

  • Architekt
  • Innenarchitekt
  • Landschaftsarchitekt
  • Stadtplaner

führen?

Die Titel sind durch ein Landesgesetz geschützt. Die Berufsbezeichnung "Architekt", "Innenarchitekt" oder "Landschaftsarchitekt" darf nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Architektenliste eingetragen ist. Die Berufsbezeichnung "Stadtplaner" darf nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Stadtplanerliste eingetragen ist. Diese Listen werden von der Architektenkammer Berlin geführt. Grundlage dafür ist das Architekten- und Baukammergesetz (ABKG).



Was tut die Kammer für mich ?

Die Aufgaben der Kammer sind ebenfalls gesetzlich vorgegeben (§ 9 ABKG). Sie vertritt die Interessen des gesamten Berufsstandes (und damit auch diejenigen des Einzelnen) unter anderem gegenüber Politikern und Verwaltung, z. B. in Fragen des Vertragswesens und der Honorarordnung. Sie wirbt für die Leistungen der Mitglieder, z. B. durch Ausstellungen und Publikationen. Sie fördert das Wettbewerbswesen durch Beratung und Werbung. Sie sichert die berufliche Qualifikation der Mitglieder durch die Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste (Nachweis von Ausbildung und praktischer Erfahrung des Antragstellers) und die Festlegung und Überwachung der Berufspflichten (Berufsordnung).



Wie werde ich Mitglied der Architektenkammer Berlin?

Durch Eintrag in die Architektenliste (als Architekt, Landschaftsarchitekt oder Innenarchitekt) oder die Stadtplanerliste wird man Mitglied in der Architektenkammer.



Was muss ich tun, damit ich in die Architektenliste eingetragen werde?

Einen Antrag auf Eintragung stellen. Ein Formular kann als pdf-Datei ausgedruckt oder direkt bei der Architektenkammer Berlin angefordert werden. Neben den persönlichen Angaben werden Nachweise der Hoch- oder Fachschulausbildung nebst Zeugnissen und Urkunden sowie Nachweise einer mindestens und insgesamt zweijährigen Tätigkeit im jeweiligen Beruf gefordert. Kopien von Originalurkunden können dafür in der Kammer beglaubigt werden. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung.



Was muss ich zum Nachweis meiner praktischen Tätigkeit beachten?

Berücksichtigt werden können berufliche Tätigkeiten, die nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung (Studium) ausgeübt wurden. Die Tätigkeiten sollten das komplette Leistungsbild Objektplanung bzw. städtebauliche oder landschaftsplanerische Leistungen abdecken und durch Bescheinigungen des Arbeitgebers oder eigene Verträge belegt werden. Welche Nachweise im einzelnen anerkannt werden, entscheidet der unabhängige, an Weisungen nicht gebundene Eintragungsausschuss bei der Kammer.



Was ist das Versorgungswerk?

Das Versorgungswerk ist eine berufsständische Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Mit der Mitgliedschaft in der Architektenkammer verbunden ist unter bestimmten Voraussetzungen die Mitgliedschaft im Versorgungswerk. Die dort eingehenden Beiträge gehen einschließlich der mit dem Gesamtkapital erwirtschafteten Gewinne und abzüglich geringer Verwaltungskosten den hier versicherten Architekten und Stadtplanern zu. In den staatlich überwachten Versorgungswerken werden entgegen staatlichen oder privaten Rentenversicherungen im Verhältnis zum eingezahlten Beitrag erheblich höhere Renten gezahlt.



Werden Studienabschlüsse aus dem Europäischen Ausland in Berlin anerkannt?

Europäische Studienabschlüsse der Fachrichtung Architektur sind über die EU-Richtlinie 85/384 definiert (Architektenrichtlinie) und können daher direkt durch den Eintragungsausschuss bewertet werden. Bei Abschlüssen der anderen Fachrichtungen wird durch den Eintragungsausschuss gegen Gebühr die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn um Auskunft gebeten, ob der Studienabschluss einem Abschluss der entsprechenden Fachrichtung an einer deutschen Universität oder Fachhochschule gleichwertig ist.



Werden Studienabschlüsse, die außerhalb der EU erworben wurden, in Berlin anerkannt?

Sofern dem Eintragungsausschuss nicht bereits Erkenntnisse über den Studienabschluss vorliegen, wird durch den Eintragungsausschuss gegen Gebühr die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn um Auskunft gebeten, ob der Studienabschluss einem Abschluss der entsprechenden Fachrichtung an einer deutschen Universität oder Fachhochschule gleichwertig ist.



Wann muss ich eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen?

Bei Beginn einer freiberuflichen Tätigkeit, also als "freischaffender" Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner ist der Abschluss einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung eine Forderung der Berufsordnung (§ 5 Berufshaftpflichtversicherung).



Wann kann ich Bauanträge einreichen?

Die sogenannte Bauvorlageberechtigung hat laut § 66 Bauordnung für Berlin (BauOBln) unter anderem, wer auf Grund des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes (ABKG) die Berufsbezeichnung "Architekt" zu führen berechtigt ist. Bauvorlageberechtigt ist ferner, wer die Berufsbezeichnung "Innenarchitekt" oder "Landschaftsarchitekt" führen darf, für die mit der Berufsaufgabe verbundenen Tätigkeiten.



Welche Informationen gibt es noch?