17. Februar 2017

Neue Informationspflicht seit dem 1. Februar 2017 gem. § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz)

Seit dem 01. Februar 2017 gelten für Architekturbüros neue Informationspflichten zur außergerichtlichen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).

Seit dem 1. Februar 2017 gelten für Architekturbüros neue Informationspflichten zur außergerichtlichen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Das VSBG wurde in Umsetzung der EU-Richtlinie über "die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten" bereits im April 2016 in Deutschland eingeführt. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Kommunikation zwischen Unternehmer und Verbraucher zu stärken und durch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung aufwendigen Gerichtsverfahren vorzubeugen.

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